Zurück zur Sachlichkeit – Freie Demokraten sehen rechtliche Bedenken bei „Knöllchen-App“

In der aktuellen Debatte um die sogenannte „Knöllchen-App“ mahnen die Freien Demokraten im Wiesbadener Rathaus die Rückkehr zur Sachlichkeit an. Der Fraktionsvorsitzende Christian Diers stell dazu klar: „Weder hat die Stadtverordnetenversammlung die Einführung einer solchen App beschlossen, noch haben die anderen Parteien den Denunziationsgelüsten der AfD nachgegeben. Vielmehr haben die Stadtverordneten in ihrer Sitzung vor Weihnachten den Antrag der AfD in die zuständigen Ausschüsse verwiesen, was wir als FDP aufgrund unserer rechtlichen Bedenken auch unterstützt haben. Daher ist es für uns auch völlig unverständlich, wie der Oberbürgermeister zu seinen Äußerungen in der heutigen Berichterstattung kam.“

In den Ausschussberatungen haben die Vertreter der Freien Demokraten den AfD-Antrag aus vollster Überzeugung abgelehnt. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lucas Schwalbach führt dazu aus: „Die von der AfD geforderten Maßnahmen stehen diametral zu unserem Gesellschaftsbild. Ein solches Denunziantentum würde dem Zusammenhalt in der städtischen Bürgergesellschaft einen nachhaltigen Schaden zuführen. Zudem sehen wir neben grundsätzlichen Rechtsproblemen vor allem die Frage des Datenschutzes im Vordergrund. Hier hat der AfD-Antrag keine Antworten parat. Als FDP-Fraktion haben wir daher den Antrag der Kenia-Kooperation unterstützt, der den Magistrat beauftragt, die Sinnhaftigkeit, sämtliche Rechtsfragen sowie die zu erwartenden Kosten zu prüfen. Nach unserer Auffassung hat sich das Thema nach erfolgter Prüfung dann von alleine erledigt.“

Aus Sicht der FDP-Rathausfraktion kann eine „Knöllchen-App“ allerdings grundsätzlich nicht die Probleme bei der Kontrolle und Ahndung von Verkehrsverstößen lösen. „Um die Einhaltung der Regeln im Straßenverkehr zu gewährleisten braucht es vielmehr eine funktionierende und effektive Verkehrsüberwachung. Hier hat der Magistrat mit der Zerschlagung des Ordnungsamtes und der zweckwidrigen Aufteilung der Zuständigkeiten – allein aus Kooperationsräson – nicht gerade für Besserung gesorgt“, so Diers und Schwalbach abschließend.