Unzulässigkeit der Citybahn-Fragestellung

Diers (FDP): Anwaltliches Gutachten sieht Unzulässigkeit der Citybahn-Fragestellung

Magistratsvorschlag birgt Gefahr der Abstimmungswiederholung – FDP legt eigene, juristisch geprüfte Fragestellung vor

Die Verknüpfung zwischen Fragestellung und Begründung in der vom Magistrat beschlossenen Vorlage zur Durchführung eines Bürgerbegehrens über die Citybahn könnte unzulässig sein. Zu diesem Schluss kommt ein von der FDP-Rathausfraktion in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Meisterernst Düsing Manstetten.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Rathausfraktion Christian Diers erklärt hierzu:

“Neben der Verknüpfung von Fragestellung und Begründung erscheint dem Gutachter die Unbestimmtheit der Fragestellung problematisch. Das Rechtsgutachten bestätigt damit die rechtlichen Bedenken unserer Fraktion. Die Verknüpfung zwischen Fragestellung und Begründung könnte in der Folge daher den gesamten Bürgerentscheid gefährden. Im schlimmsten Fall wird die bei der Abstimmung unterlegene Seite vor den Verwaltungsgerichten gegen die Gültigkeit des Vertreterbegehrens klagen können. Die Folge wäre eine lange Rechtsunsicherheit und eine eventuelle Widerholungsabstimmung frühestens Ende 2021. Das ist ein unhaltbarer Zustand.“

Diers fordert daher die anderen Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung dazu auf, die in der Vorlage gewählte Frageformulierung, fallen zu lassen.

„Wir Freie Demokraten legen einen Vorschlag vor, der rechtlich geprüft sowie ausreichend bestimmt ist und keine unzulässige Verknüpfung vornimmt. Nach anwaltlicher Beratung schlagen wir folgende Fragestellung vor: Sollen die Planungen für eine Straßenbahn (Citybahn) von Mainz kommend über Mainz-Kastel, Biebrich, die Wiesbadener Innenstadt, Klarenthal bis Bad Schwalbach mit dem Ziel des Baus der Straßenbahn weiterverfolgt werden?”

Kurzgutachten