Oberbürgermeister in der Pflicht – Vorwürfe überprüfen und aufklären
Mit Sorge und großem Unverständnis verfolgen die Freien Demokraten im Wiesbadener Rathaus die aktuelle Berichterstattung über das möglicherweise unwürdige Gebaren einzelner Akteure rund um den ‚Konzern Stadt‘. Wie der heimischen Presse zu entnehmen war, steht hierbei insbesondere ein Geschäftsführer mehrerer städtischer Gesellschaften in der Kritik. Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Rathausfraktion Christian Diers erklärt dazu: „Es ist ein dringendes Gebot der Stunde, dass die im Raum stehenden Vorwürfe restlos aufgeklärt werden. Hier vermissen wir ein energisches Vorgehen des Oberbürgermeisters. Es wäre seine Pflicht, die Konzernrevision unverzüglich mit der Aufklärung der Vorgänge zu beauftragen. Als stärkste Oppositionsfraktion werden wir im nächsten Sitzungszug entsprechende Forderungen vorbringen. Falsche Rücksichtnahme ist hier mittlerweile definitiv fehl am Platz.“
Neben dieser Sofortmaßnahme müssen aber aus Sicht der Freien Demokraten weitere Schritte folgen. Auch hierbei sieht die FDP vor allem den Oberbürgermeister in der Pflicht. Diers dazu weiter: „Es stellt sich die Frage, wann der Oberbürgermeister als verantwortlicher Gesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzender der Wiesbadener Holding WVV endlich durchgreift und dabei auch personelle Konsequenzen bis zur endgültigen Aufklärung in Erwägung zieht. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so schadet ein solches Verhalten nicht nur in hohem Maße dem Image der städtischen Gesellschaften, sondern ist geeignet, die Handlungsfähigkeit der Gesellschaften insgesamt nachhaltig zu beeinträchtigen. Dies müsste dann umgehend abgestellt werden.“
Aber auch langfristig muss die Stadt dafür sorgen, dass die städtischen Gesellschaften sauber geführt werden. „Wir haben uns mit dem Beteiligungskodex die Leitplanken für die Grundsätze guter Unternehmensführung gesetzt. Daneben bilden die vom Bund festgelegten ‚Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung‘ einen weiteren Rahmen. Diese legen in Punkt 5.2.1. fest, dass niemand Mitglied eines Überwachungsorgans sein soll, der in einer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu dem Unternehmen oder dessen Geschäftsleitung steht. Jede Fraktion sollte daher kritisch prüfen, ob ihre Aufsichtsräte diese Vorgabe erfüllen“, so Diers abschließend.