Informationsfreiheitssatzung ist großer Schritt

Der Beschluss über die Wiesbadener Informationsfreiheitssatzung stellt einen echten Paradigmenwechsel dar.

Hartnäckigkeit der FDP hat sich ausgezahlt – Jedermann-Recht zur Einsicht von öffentlichen Akten und Dokumenten kommt zum 1. Januar 2023

Zum auf Initiative der Freien Demokraten zustande gekommenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über eine Wiesbadener Informationsfreiheitssatzung, erklärt der Vorsitzende der FDP-Rathausfraktion Christian Diers:

“Der Beschluss über die Wiesbadener Informationsfreiheitssatzung stellt einen echten Paradigmenwechsel dar. Ab 1. Januar 2023 sind Bürger, Pressevertreter und Unternehmen keine Bittsteller mehr. Mit der Informationsfreiheitssatzung erhalten sie das Recht, alle Informationen und Dokumente der Stadtverwaltung anzufragen und unter Berücksichtigung des Datenschutzes auch zu erhalten.”

“Die Freien Demokraten haben das Thema Informationsfreiheitssatzung seit der Kommunalwahl immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt, nachdem die Informationsfreiheitssatzung über fast zehn Jahre immer wieder diskutiert, aber nie umgesetzt wurde. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich jetzt u.a. alle demokratischen Fraktionen mit diesem Antrag zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in der städtischen Verwaltung bekannt haben”, freut sich Diers.

Bereits im Juli 2021 hatte die Stadtverordnetenversammlung einen von der FDP initiierten fraktionsübergreifenden Antrag beschlossen, der den Magistrat bat, einen Entwurf für die Informationsfreiheitssatzung vorzulegen. Im Januar übersandte der Magistrat dann drei Entwürfe mit unterschiedlichen Regelungsvorschlägen. Beschlossen wurde nun die weitestgehende Regelung.

Der Fraktionsvorsitzende weist daraufhin, dass die Wiesbadener Satzung damit deutlich über die meisten in Hessen erlassenen kommunalen Informationsfreiheitssatzungen hinausgeht: So können beispielsweise auch Informationen zu Weisungs- und Auftragsangelegenheiten eingefordert werden, in denen die Stadt Wiesbaden “im Auftrag” des Landes Hessen handelt und das Informationsfreiheitsrecht steht jeder natürlichen und juristischen Person zu: “Wiesbaden schöpft damit den vom Land vorgegebenen Rahmen voll aus und ist damit Vorreiter in Hessen. Wir danken dem Magistrat, dem Rechtsamt sowie dem zuständigen Dezernenten Dr. Franz für die sorgfältige Vorarbeit.”

Für die Freien Demokraten ist die Arbeit damit jedoch noch nicht abgeschlossen:

“Jetzt gilt es, die Satzung auch mit Leben zu füllen. Die Anfragen müssen von der Verwaltung zügig bearbeitet und umfassend beantwortet werden. Der Magistrat wurde zudem beauftragt, Regelungen vorzuschlagen, damit das Informationsfreiheitsrecht auch in den städtischen Gesellschaften umfassend durchgesetzt werden kann. Die Flucht ins Privatrecht muss auch bei der Informationsfreiheit verhindert werden. Somit liegt auch in den kommenden Monaten und Jahren noch viel Arbeit vor uns”, resümiert Diers.