Grün-rote Bauchlandung bei Sondernutzungsgebühren

Millionenrisiko für die Landeshauptstadt Wiesbaden – Einzelhändler durch Satzungsänderung rechtssicher entlasten

Anlässlich der im vorgestrigen Wirtschaftsausschuss verkündeten Millionenrisiken bei der Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses über die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Rathausfraktion, Lucas Schwalbach:

„Jetzt zeigt sich, dass der gemeinsame Antrag von FDP, CDU und Volt der geeignetere und vor allem rechtssichere Weg zur Entlastung der Wiesbadener Einzelhändler gewesen wäre. Unser Vorschlag war rechtssicher formuliert und hätte zielgenau die Einzelhändler entlastet. Leider konnten sich Grüne und SPD nicht dazu durchringen, dem Ursprungsantrag zuzustimmen. Dank der grün-roten Bauchlandung steht die Stadt jetzt vor einem Scherbenhaufen.“

Bei buchstabengetreuer Auslegung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung aus dem Mai dürfte die Stadt vorerst gar keine Sondernutzungsgebühren erheben – auch nicht für Baugerüste oder Container. Daraus entstünde der Stadt im Jahr ein Millionenschaden. Ursprung für den Antrag von FDP, CDU und Volt war der Gebührenschock für Warenauslagen, dem sich viele Einzelhändler in den letzten Monaten ausgesetzt sahen. Die erhöhten Bodenrichtwerte führten durch das Wiesbadener Modell zur Festsetzung der Sondernutzungsgebühren plötzlich zu einer deutlich höheren Belastung der Einzelhändler.

Schwalbach: „Es kann nicht sein, dass die Stadt auf Kosten der durch die Lockdowns ohnehin geschädigten Einzelhändler ein gutes Geschäft macht. Deswegen wollten wir vorerst die alten Bodenrichtwerte als Bemessungsgrundlage beibehalten und mittel- bis langfristig den Umstieg auf bodenpreisunabhängige Pauschalen prüfen lassen. So machen das auch fast alle umliegenden Großstädte.“

Die FDP-Rathausfraktion fordert nun den zuständigen Stadtrat Andreas Kowol auf, die Entlastung für die Einzelhändler schnellstmöglich rechtlich abzusichern: „Aus unserer Sicht bedarf es dringend einer Satzungsänderung, in der schwarz auf weiß festgeschrieben wird, dass die Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel entweder vorerst nicht erhoben werden oder in der die bisherigen Bodenrichtwerte zur Gebührenermittlung zugrunde gelegt werden“, so Schwalbach abschließend.