FDP-Fraktion wird nicht gegen Fragestellung klagen

14.08.2020

Die FDP-Rathausfraktion wird nicht gegen die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Fragestellung für den Bürgerentscheid über die Citybahn klagen. Das beschloss die Fraktion nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung der Antwort des Hessischen Innenministeriums auf die von der Fraktion eingebrachte Beschwerde bei der Kommunalaufsicht. Christian Diers, Kreis- und Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten, erklärt hierzu:

„Wir haben uns immer für einen zügigen Bürgerentscheid über das Projekt Citybahn eingesetzt. Nach der Ablehnung unserer Kommunalaufsichtsbeschwerde hätten wir nur noch auf gerichtlichem Wege eine Abänderung der konkreten Fragestellung erreichen können. Nach gründlicher Überlegung haben wir uns entschlossen, diesen Weg nicht einzuschlagen, da eine Klage unserem Wunsch nach einer baldigen und verlässlichen Entscheidung entgegengestanden hätte.“

„Eine Klage bzw. ein Eilantrag auf Untersagung der Abstimmung hätte möglicherweise eine Kaskade weiterer Rechtsstreitigkeiten und damit eine jahrelange Verzögerung des Entscheids nach sich gezogen. So ist beispielsweise meine Klage gegen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Windpark auf dem Taunuskamm auch fünf Jahre nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung noch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. Eine derart lange Hängepartie bei der Citybahn wollen wir den Wiesbadenern nicht zumuten“, so Diers.

Dies bedeute jedoch nicht, dass man sich die Argumentation des Magistrates oder der Aufsichtsbehörde zu Eigen mache, erklärt der Fraktionsvorsitzende: „Aus unserer Sicht sind viele unserer Punkte von der Kommunalaufsicht nicht ausreichend gewürdigt worden. Sowohl der Magistrat als auch die Stadtverordnetenversammlung kommen hier zu einfach davon. Die Fragestellung und das konkrete Projekt sind zu unbestimmt. Legt man dieselbe Messlatte an die Bürgerbegehren der Vergangenheit an, hätten diese für zulässig befunden werden müssen. Eine Genehmigung zukünftiger Bürgerbegehren durch die Stadtverordnetenversammlung müsste sich dementsprechend ebenfalls einfacher gestalten.”

Die Freien Demokraten werden sich nun mit voller Kraft auf den Abstimmungskampf in den nächsten Monaten konzentrieren: „Am 1. November wird somit von den Wiesbadener Bürgern über die Zukunft des Citybahn-Projektes abgestimmt werden. Die negative Reaktion der Wiesbadener Bürger auf die offensichtlich manipulative Fragestellung legt nahe, dass die über mehrere Wochen von den Kooperationsfraktionen ausgehandelte Fragestellung ein politisches Eigentor war. Darauf spielt ja sogar das Hessische Innenministerium in seiner Antwort auf unsere Kommunalaufsichtsbeschwerde an“, so Diers. Das Ministerium war der Ansicht, dass eine Gemeindevertretung, die sich nicht auf ihre in den Grenzen des Sachlichkeitsgebots erlaubte Öffentlichkeitsarbeit beschränke, sondern schon in der Fragestellung mit entsprechenden Erläuterungen für die Alternative „Ja“ werbe, keineswegs zwingend einen Vorteil erlange: „Etwaige Übertreibungen beinhalten vielmehr durchaus ein gewisses Risiko“, zitiert Diers aus der Antwort des Ministeriums.