Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Antrag der Stadtverordnetenfraktion der Freien Demokraten für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit am 1. Februar 2022

Betreff: Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in der Landeshauptstadt Wiesbaden

Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt ab dem 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfflicht u.a. für Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste und Arztpraxen. Nicht geimpfte Beschäftigte dürfen nach diesem Zeitpunkt nicht mehr neu eingestellt und (nach entsprechendem Verbot durch das Gesundheitsamt) nicht weiter beschäftigt werden. Beschäftigte in den jeweiligen Einrichtungen haben bis zum 15.03.2022 einen Impf-, Genesenen- oder Kontraindikationsnachweis vorzulegen. Die Einrichtungen haben dem Gesundheitsamt anzuzeigen, bei wem dies nicht erfolgt ist. Das Gesundheitsamt kann für diese Personen ein Tätigkeitsverbot/Betretungsverbot erlassen. Derzeit gibt es keinen umfassenden Überblick über die Impfquoten in den betroffenen Einrichtungen und das daraus resultierende Risiko von Personalengpässen. Die hohen Infektionszahlen und damit einhergehenden Quarantäneverpflichtungen erhöhen bereits jetzt den Druck auf die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und könnten in Verbindung mit einem Personalabgang und ausbleibenden Personalneuzugang die Versorgungslage deutlich verschlechtern.

 Der Ausschuss möge daher beschließen:

 Der Magistrat wird gebeten, zu berichten:

  1. welche Erkenntnisse über die Impfquoten in den betroffenen Einrichtungen in Wiesbaden er hat und welche Hinweise für eventuelle Personalengpässe sich hieraus ableiten lassen.
  2. wie das Gesundheitsamt die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchsetzen wird, ohne dabei gleichzeitig die Versorgung durch Personalengpässe zu gefährden.
  3. welche Maßnahmen bis zum 15.03. ergriffen werden, um speziell in diesen Einrichtungen bestehende Impflücken zu schließen.