Diers (FDP): Hinweise des Verwaltungsgerichtshofes zu Windrädern auf dem Taunuskamm bringen Klarheit und bestätigen FDP-Position

Windkraftvorhaben auf dem Taunuskamm muss endgültig beendet werden

Zu den vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) an die Prozessbeteiligten erteilten Hinweisen im Verfahren um die Genehmigungserteilung für die Errichtung von Windrädern auf dem Taunuskamm, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Diers:

„Die Hinweise des VGH im Verfahren um die Windräder auf dem Taunuskamm zeigen deutlich, dass das Gericht beabsichtigt die Klage auf Erteilung der Genehmigung für die Aufstellung von Windrädern auf dem Taunuskamm abzuweisen. Damit würde die von den Freien Demokraten jahrelang vertretene Position zu den Windrädern durch das Gericht bestätigt werden.“

In den gerichtlichen Hinweisen findet sich die Aussage, dass die Windräder nicht mehr als privilegiertes Vorhaben nach §35 I Nr. 5 BauGB gewertet werden könnten. Dies hätte erheblichen Einfluss auf die Genehmigungsfähigkeit und würde eine Genehmigung der Windräder auf dem Taunuskamm praktisch ausschließen, weil Landschafts- und Trinkwasserschutz durch das Vorhaben massiv beeinträchtigt werden.

Auch der von der Linkskooperation in der Stadtverordnetenversammlung vom 21.11.2024 unter dem Titel „Windkraft für Wiesbaden – wir geben Rückenwind!“ gefasste Beschluss würde die rechtliche Bewertung des Projektes nicht ändern. Wenn es sich nicht mehr um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches handelt, werden auch bei einer kommunalen Ausweisung von Flächen für die Erzeugung von Windenergie die Belange von Landschafts- und Trinkwasserschutz beeinträchtigt. Auch dieser Plan B, um das Projekt noch zu retten, wird demnach scheitern. 

Diers erinnert daran, dass durch das langwierige Genehmigungs- und Gerichtsverfahren bereits jetzt erhebliche Kosten für die Landeshauptstadt Wiesbaden und somit den Steuerzahler entstanden seien. „Wie bei allen bisherigen grünen Großvorhaben, sind viele Millionen Euro für Planung und Rechtsstreitigkeiten verschwendet worden. Letztendlich wird ein Gericht den Windrädern auf dem Taunuskamm einen Riegel vorschieben und das Projekt beenden. Das nun verlorene Geld wäre für wichtigere Anliegen der Stadt wie Schulbau, eine bessere Ausstattung der Feuerwehr oder Straßensanierungen besser eingesetzt gewesen.“

„Vor dem Hintergrund der eindeutigen Positionierung des Gerichts fordere ich Oberbürgermeister Mende auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Planungen für die Errichtung von Windrädern auf dem Taunuskamm endgültig beendet werden und die Klage auf Erteilung der entsprechenden Genehmigung zurückgenommen wird. Dies würde zeitnah Rechtssicherheit bringen und für eine gewisse Befriedung des Konfliktes sorgen.“, so Diers abschließend.