Magistrat muss beim Thema Straßenreinigung vor eigener Tür kehren

19.09.2017

Mit einiger Verwunderung mussten die Freien Demokraten im Wiesbadener Rathaus zur Kenntnis nehmen, dass das vom Magistrat in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Straßenreinigung bereits vor den Beratungen im Magistrat den Weg in die öffentliche Berichterstattung gefunden hatte. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Diers stellt dazu fest: „Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Magistrat und die ihn tragende Kooperation ihr Ansinnen nach mehr Transparenz mit offenkundiger Vehemenz verfolgen. Ob das Durchstechen von Beratungsunterlagen vor der Behandlung im Gremium Teil einer solchen Transparenzoffensive sein sollte, bleibt mehr als fraglich.“

Zugleich offenbaren der Magistrat und der zuständige Dezernent jedoch, welches Spiel sie beim Thema Straßenreinigung zu spielen gedenken. Diers dazu weiter: „Während das vom Magistrat bestellte Gutachten das GiB-Modell erwartungsgemäß als kritisch ansieht, bescheinigt es der Stadtverwaltung zugleich, dass sie ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. So liest man im Ergebnis, dass weder die alte Satzung (bis Dezember 2015) noch die geltende Regelung die gebotene Rechtssicherheit schaffen. Der Magistrat wäre daher gut beraten, in dieser Sache zunächst vor seiner eigenen Türe zu kehren.“

Auf Unverständnis stößt bei der FDP-Rathausfraktion das Gebaren der Verwaltung, die eine Nachbesserung am GiB-Konzept scheinbar verhindern will. „Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22. September 2016 ausdrücklich beschlossen, dass der Magistrat das GiB-Modell in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Bürgerinitiative, dem Rechtsamt sowie den zuständigen Stellen und der ELW rechtlich und fachlich prüfen und gegebenenfalls korrigieren bzw. vervollständigen soll. Weiterhin wurde beschlossen, dass der GiB-Entwurf zur Straßenreinigungssatzung unter Einbeziehung der Rückmeldungen der Ortsbeiräte den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Mit der heutigen Verschiebung des Tagesordnungspunktes im Magistrat kommt Bürgermeister Dr. Oliver Franz also seinem Auftrag nicht nur nicht nach, sondern spielt auf Zeit, um sein Modell zu retten. Wenn es hart auf hart kommt, sind Transparenz und Bürgerbeteiligung bei der Kooperation doch nur Lippenbekenntnisse. Wir sehen den Ordnungsdezernenten klar in der Pflicht, unter Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung aus dem Herbst 2016, bis zum Jahresbeginn eine rechtssichere Straßenreinigungssatzung auszuarbeiten“, so Diers abschließend.